Änderung beim Pflegezeitgesetz ab 01.01.2012

Ab dem 01.01.2012 soll sich das Pflegezeitgesetz (BGB) ändern.

Arbeitnehmer, die ihren Angehörigen pflegen, können dann bis zu zwei Jahre (derzeit bis zu sechs Monate) Ihre Arbeitszeit auf bis zu 15 Stunden verringern.

Das soll, bei Unternehmen mit mehr als 15 Mitarbeitern, über eine freiwillige Vereinbarung mit dem Arbeitgeber geschehen.

Das durch die Verringerung der Arbeitszeit geringere Entgelt soll für die Dauer der Pflegezeit um die Hälfte des Differenzbetrages durch den Arbeitgeber ausgeglichen werden. Der Arbeitgeber kann für die Finanzierung der Lohnzuschüsse ein Darlehen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftlicher Aufgaben beantragen.

Nach Beendigung der Pflegezeit erhält der Arbeitnehmer bei voller Arbeitszeit weiterhin das reduzierte Entgelt, bis die Finanzierung der Lohnzuschüsse wieder ausgeglichen ist.