Eine Pflegestufe die wir nicht erreichen ist nicht gerechtfertigt
Ein Pflegegrad den wir nicht erreichen ist nicht gerechtfertigt
Mit Widerspruch zur gerechten Pflegestufe / zum gerechten Pflegegrad
Die Pflegesachverständigen im bundesweiten Pflegenetzwerk unterstützen Pflegebedürftige seit 1998 pflegefachlich in deren Widerspruchs- und Klageverfahren. Unsere unabhängigen Experten stellen in über 70 Prozent aller Fälle fest, dass es hätte zu einem anderen Bescheid kommen müssen. Mit anderen Worten:
Über 70 Prozent aller Pflegegutachten sind pflegefachlich angreifbar!
Daher gilt die Regel unserer erfahrener Experten:
Mit Widerspruch zur gerechten Pflegestufe! / Mit Widerspruch zum gerechten Pflegegrad!
Allerdings setzen sich nur ca. 7 Prozent aller Pflegebedürftigen durch ein gerechtfertigtes Widerspruchsverfahren zur Wehr. Und diese geringe Zahl der Widersprüche planen die Pflegekassen bei der willkürlichen Ablehnung konsequent ein.
Welche (Geld)-Leistungen bringt eine Pflegestufe?
Erreichte Pflegestufe | Pflegestufe 0 | Pflegestufe I | Pflegestufe II | Pflegestufe III |
---|---|---|---|---|
Monatliches Pflegegeld | 123 EUR | 316 EUR | 545 EUR | 728 EUR |
Jährliche Verhinderungspflege (bis zu) | 2.418 EUR | 2.418 EUR | 2.418 EUR | 2.418 EUR |
Gesamtanspruch pro Jahr | 3.894 EUR | 6.210 EUR | 8.958 EUR | 11.154 EUR |
Kein Geld der Welt kann Pflegebedürftigkeit erträglicher machen. Aber das Pflegegeld ermöglicht häufig überhaupt erst die notwendige Hilfe durch Angehörige. Daher ist es umso wichtiger, sich gegen falsche Bescheide. mit einem Widerspruch zu wehren und es nicht einfach dabei zu belassen, wie es über 90 Prozent aller abgelehnten Pflegebedürftigen leider machen.
Welche (Geld)-Leistungen bringt ein Pflegegrad?
Erreichte Pflegestufe | Pflegegrad 2 | Pflegegrad 3 | Pflegegrad 4 | Pflegegrad 5 |
---|---|---|---|---|
Monatliches Pflegegeld | 316 EUR | 545 EUR | 728 EUR | 901 EUR |
Jährliche Verhinderungspflege (bis zu) | 2.418 EUR | 2.418 EUR | 2.418 EUR | 2.418 EUR |
Gesamtanspruch pro Jahr | 6.210 EUR | 8.958 EUR | 11.154 EUR | 13.230 EUR |
Der Pflegegrad 1 taucht in der oben stehenden Tabelle nicht auf, da es für den Pflegegrad 1 kein Pflegegeld als Leistungsart gibt. Auch die Leistungen der Verhinderungspflege stehen einer pflegebedürftigen Person mit dem Pflegegrad 1 nicht zur Verfügung.
Pflegebedürftige mit dem Pflegegrad 1 erhalten monatlich bis zu 125 EUR Betreuungs- und Entlastungsleistungen. Diese werden sind zweckgebunden und werden nicht ausgezahlt!
Ihr Weg zur gerechten Pflegestufe / zum gerechten Pflegegrad
Das bewährte Vorgehen unabhängiger Experten
- Ausführliche Erstberatung zur Ermittlung der Erfolgsaussicht!
- Prüfung und Bewertung der individuellen Pflegesituation!
- Ausführliches Gegengutachten zur Verwendung in Ihrem Widerspruchsverfahren!
- Wenn nötig: Fachliche Stellungnahme zur ergänzenden Einreichung beim Widerspruchsausschuss!
- Das alles bedeutet für Sie: 90-prozentige Erfolgsaussicht ohne Risiko!
Die Bausteine für Ihren Erfolg
Ausführliche Erstberatung
In der Erstberatung wird Ihnen ausführlich unsere bewährte Methode erklärt und es wird bereits eine erste Meinung zur Erfolgsaussicht geäußert.
Nach dieser Beratung erhalten Sie alle besprochenen Inhalte in Schriftform. Somit können Sie sich alles genannte in Ruhe durchlesen und ausführlich mit Ihrer Familie besprechen.
Prüfung und Bewertung
Ein unabhängiger Pflegesachverständiger (w/m) prüft Ihr Pflegegutachten und bei Bedarf weitere Unterlagen.
Dann bewertet er, unter Berücksichtigung der BRi, Ihre persönliche Pflegesituation.
In über 70 Prozent aller Fälle führt dieser aufwendige Prozess zu einer Übernahme des Falls und somit zum Gegengutachten.
Pflegefachliche Widerspruchsbegründung
Der Pflegesachverständige (w/m) kann sich endlich an seine eigentliche und recht aufwendige Arbeit machen.
Er erstellt ein pflegefachliches Gegegngutachten und argumentiert entsprechend der Richtlinien zur Begutachtung von Pflegebedürftigkeit (BRi).
Stellungnahme zur Vorlage beim Widerspruchsausschuss
Wenn es im Widerspruchsverfahren einmal nicht gleich klappt, ist noch lange nichts verloren.
Unsere Pflegesachverständigen (w/m) geben nicht auf und kennen Sie sich auch hier bestens aus.
Sie erstellen eine spezielle und (pflege)fachgerechte Stellungnahme zur ergänzenden Einreichung beim Widerspruchsausschuss.
Das heißt bei uns
Mit Widerspruch zur gerechten Pflegestufe!
Erfahrungen
Dank des Widerspruchverfahrens des Bundesweiten Pflegenetzwerkes wurde meine schwer demente Mutter heute von Pflegestufe 0 in Pflegestufe 2 eingestuft – ein voller Erfolg, den ich ohne die Hilfe des Pflegenetzwerkes nie erreicht hätte. Allen, die noch zögern, diese Hilfe in Anspruch zu nehmen, sei empfohlen, einfach mal dort anzurufen – und keine Angst, diese Hotline ist nicht mit einer üblichen Hotline zu vergleichen, wo man in Endlosschleifen wartet und “mit Maschinen spricht … ” usw. Zu jedem Zeitpunkt, den ich telefonische Unterstützung brauchte, nahm sofort ein kompetenter und klar strukturierter Mitarbeiter das Gespräch freundlich entgegen, beantwortete alle meine Fragen und machte – für pflegende Angehörige auch sehr wichtig – Mut! Machen Sie doch einfach die Probe aufs Exempel: Rufen Sie dort einmal an, stellen Sie Ihre Frage, schildern Sie ihr Problem – ein Anruf dort verpflichtet Sie zu gar nichts, hinterlässt aber den klaren Eindruck und gibt Ihnen das Wissen und die Kraft für den nächsten nächsten Handlungsschritt.Ganz großes Kompliment, ganz großes Dankeschön an all Ihre Mitarbeiter, die erfolgreich unterwegs sind in Sachen Humanität und Menschenwürde!