Tagespflege ab 2015
Wenn die häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt ist, kann die pflegebedürftige Person in einer Tagespflegeeinrichtung betreut werden. Anders als bisher kann die Leistung der Tagespflege zusätzlich zu den Pflegesachleistungen oder dem Pflegegeld beansprucht werden. Dafür stehen die nachfolgenden Beträge zur Verfügung:
Stufe der Pflegebedürftigkeit | Leistungen der Tagespflege pro Monat |
---|---|
Pflegestufe 0 (mit Demenz*) | 231 EUR |
Pflegestufe I | 468 EUR |
Pflegestufe I (mit Demenz*) | 689 EUR |
Pflegestufe II | 1.164 EUR |
Pflegestufe II (mit Demenz*) | 1.298 EUR |
Pflegestufe III | 1.612 EUR |
* Gilt für Personen mit dauerhaft erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz im Sinne des § 45a SGB XI.
Bei der Pflegestufe III gibt es keine Differenzierung mehr, ob eine eingeschränkte Alltagskompetenz anerkannt wurde oder nicht.
Wissenswertes zur Tagespflege
Fahrdienst zur Tagespflegeeinrichtung
Tagespflegeeinrichtungen bieten im Normalfall einen Fahrdienst an. Pflegebedürftige Personen werden zu einer vereinbarten Zeit (Zeitfenster) abgeholt am Nachmittag wieder nach Hause zurückgefahren.
Kosten der Tagespflege
Wenn Betroffene mit einer Pflegestufe Leistungen der Tagespflege in Anspruch nehmen, entstehen normalerweise die nachfolgenden Kosten:
- Pflege und Betreuung
- Fahrtkosten
- Investitionskosten
- Unterkunft und Verpflegung
- In einigen Fällen (je nach Bundesland) eine Altenpflegeumlage
Eigenanteil in der Tagespflege
Sofern eine Pflegestufe vorliegt, übernehmen die Pflegekassen ( bis zum jeweiligen Höchstsatz) die Kosten für die Pflege und Betreuung sowie die Fahrtkosten. Welche Höchstbeträge das sind, hängt von der Höhe der Pflegestufe ab. Die genauen Beträge finden Sie oben in der Tabelle.
Die anderen Kosten der Tagespflege werden der pflegebedürftigen Person in Rechnung gestellt. Dabei können aber z. B. Ansprüche auf zusätzliche Betreuungsleistungen genutzt werden. Sprechen Sie vorher mit der Heimleitung der Tagespflegeeinrichtung!
Sehr geehrte Damen und Herren,
mein Mann ist zum zweiten Mal von einer Tagespflege abgelehnt worden. Im ersten Aufenthalt hat man einen Gutschein von 5 Tagen angeboten. Es wurde ein Büchlein mit Tagesgeschehen geführt. In den ersten 5 Tagen war alles ok. Nach dem 6. Tag
hat man mir mitgeteilt, dass mein Man sehr unruhig war. In Absprache mit der Leiterin wurte vereinbart, die Beruhigungstabletten zu erhöhen, welches von mir auch durchgeführt wurde. Am 7. Tag hat man mir dann mitgeteilt, dass man zu dem Entschluss gekommen ist, eine Ablehnung auszusprechen
Beim Besuch einer neuen Tagespflege wurde ein Gutschein über 1. Tag angeboten. Hier wurde bereits nach dem ersten Tag
vom Fahrer der Tagespflege die Mitteilung ausgesprochen , dass mein Mann auch hier abgelehnt wird. Kann man sich die Patienten in der Tagespflege aussuchen. Dies zum Thema Sie können sich Hilfe holen.
Mit freundichen Grüssen
Liebe Frau Drescher,
bitte verzeihen Sie uns die verspätete Antwort. Die Kommentarfunktion unserer Website eignet sich nicht unbedingt für Anfragen, die aktuelle Pflegethemen betreffen.
Bitte haben Sie keine Scheu und rufen Sie unter 0800/611 611 1 (gebührenfrei) die unabhängigen Pflegeexperten des bundesweiten Pflegenetzwerkes an. Die können Ihnen Ihre Fragen gern und kostenlos beantworten.
Herzliche Grüße
Bundesweites Pflegenetzwerk (Onlineredaktion)
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Antwort. Ich werde im Telefonat am Montag gerne auf diese Frage zurück kommen, weil die Kosten für die Inanspruchnahme einer speziellen Einrichtung für mich trotz teilweiser Übernahme durch die Pflegekasse noch zu hoch sind. Es wäre besser, ich würde entsprechend von zuhause aus zur Entlastung meiner Ehefrau als Pflegeperson betreut. So fielen keine weiteren Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Umlagen etc. an.
Freundliche Grüße
Karl Heinz Seidel
Sehr geehrte Damen und Herren,
bzgl. der Tagespflege würde ich gerne wissen, welche Personen / Einrichtungen diese Pflege durchführen dürfen. Besteht die Möglichkeit, dies einer bekannten, nicht verwandten Person anzuvertrauen. Wie müsste in diesem Fall dann die Abrechnung aussehen?
Vielen Dank für Ihre baldige Aufklärung!
Freundliche Grüße
Karl Heinz Seidel
Sehr geehrter Herr Seidel,
grundsätzlich handelt es sich bei der Tagespflege um eine spezielle Einrichtung mit einer entsprechenden Zulassung. Eine private Person kann diese Leistung nicht mit der Pflegekasse abrechnen. Sie sollten im Zweifel diese Fragestellung ruhig während der geplanten Beratung durch unseren Experten am kommenden Montag erneut ansprechen. Unter Umständen gibt es eine Lösung, die Ihrer Anforderung gerecht wird.
Herzliche Grüße
Ihr Team von Bundesweites Pflegenetzwerk