Tagespflege ab 2015

Wenn die häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt ist, kann die pflegebedürftige Person in einer Tagespflegeeinrichtung betreut werden. Anders als bisher kann die Leistung der Tagespflege zusätzlich zu den Pflegesachleistungen oder dem Pflegegeld beansprucht werden. Dafür stehen die nachfolgenden Beträge zur Verfügung:

Stufe der Pflegebedürftigkeit Leistungen der Tagespflege pro Monat
Pflegestufe 0 (mit Demenz*) 231 EUR
Pflegestufe I 468 EUR
Pflegestufe I (mit Demenz*) 689 EUR
Pflegestufe II 1.164 EUR
Pflegestufe II (mit Demenz*) 1.298 EUR
Pflegestufe III 1.612 EUR

* Gilt für Personen mit dauerhaft erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz im Sinne des § 45a SGB XI.

Bei der Pflegestufe III gibt es keine Differenzierung mehr, ob eine eingeschränkte Alltagskompetenz anerkannt wurde oder nicht.

Wissenswertes zur Tagespflege

Fahrdienst zur Tagespflegeeinrichtung

Tagespflegeeinrichtungen bieten im Normalfall einen Fahrdienst an. Pflegebedürftige Personen werden zu einer vereinbarten Zeit (Zeitfenster) abgeholt am Nachmittag wieder nach Hause zurückgefahren.

Kosten der Tagespflege

Wenn Betroffene mit einer Pflegestufe Leistungen der Tagespflege in Anspruch nehmen, entstehen normalerweise die nachfolgenden Kosten:

  • Pflege und Betreuung
  • Fahrtkosten
  • Investitionskosten
  • Unterkunft und Verpflegung
  • In einigen Fällen (je nach Bundesland) eine Altenpflegeumlage

Eigenanteil in der Tagespflege

Sofern eine Pflegestufe vorliegt, übernehmen die Pflegekassen ( bis zum jeweiligen Höchstsatz) die Kosten für die Pflege und Betreuung sowie die Fahrtkosten. Welche Höchstbeträge das sind, hängt von der Höhe der Pflegestufe ab. Die genauen Beträge finden Sie oben in der Tabelle.

Die anderen Kosten der Tagespflege werden der pflegebedürftigen Person in Rechnung gestellt. Dabei können aber z. B. Ansprüche auf zusätzliche Betreuungsleistungen genutzt werden. Sprechen Sie vorher mit der Heimleitung der Tagespflegeeinrichtung!