Unsere Kernkompetenz

Das ist die neutrale und bundeseinheitliche Pflegeberatung für pflegende Angehörige und pflegebedürftigen Personen. Dabei ermitteln wir bei Bedarf zunächst den Pflegebedarf und unterstützen beim Antrag auf Erteilung oder Erhöhung der Pflegestufe bei der zuständigen Pflegekasse. Sie erhalten eine genaue Aufstellung der Punkte, die bei der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen(MDK), den Medizischen Dienst der Privaten Krankenversicherer (MEDICPROOF) und der Bundesknappschaft relevant sind.

Sollte es zu einer Ablehnung der Pflegestufe durch eine Pflegekasse oder der Bundesknappschaft kommen, unterstützen wir Sie beim Widerspruchsverfahren. Sie legen dazu fristgerecht den formlosen Widerspruch bei Ihrer Pflegekasse ein und wir erstellen Ihnen ein fachliches Gegengutachten nach den Grundsätzen und Regeln der Begutachtungsrichtlinien des GKV-Spitzenverbandes der Pflegekassen.

Verbesserung der Pflegesituation

Wir möchten mit unserer Arbeit gern dazu beitragen, dass sich die Pflegesituation in Deutschland verbessert! Dazu ist es unter anderem notwendig, dass pflegebedürftige Personen in eine gerechtfertigte Pflegestufe eingestuft werden. Nicht der Mangel an fachlicher Kompetenz ist die Herausforderung im Pflegesystem, sondern der Mangel an Unabhängigkeit und daraus entstehender Willkür.

Unterstützung von pflegenden Angehörigen

Pflegende Angehörige leisten täglich zum Teil fast Übermenschliches und keiner merkt es wirklich oder honoriert es gar. Wir leisten Öffentlichkeitsarbeit, klären auf und bieten mit verschiedenen Plattformen, wie zum Beispiel dem Forum für pflegende Angehörige, im Internet Gelegenheit zum Erfahrungsaustausch. Die größte Unterstützung für pflegende Angehörige ist aber durch die Einstufung in eine gerechtfertigte Pflegestufe möglich. Nur mit der richtigen Pflegestufe kann ein pflegender Angehöriger durch einen ambulanten Pflegedienst, einer Tagespflegeeinrichtung oder einer Kurzzeitpflege entlastet werden. Nicht selten wird ansonsten ein pflegender Angehöriger selbst zum Pflegefall.