Pflegestufe 3

Voraussetzungen für die Pflegestufe 3

Pflegebedürftige der Pflegestufe III (Schwerstpflegebedürftige) sind Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität täglich rund um die Uhr, auch nachts, der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftliche Versorgung benötigen.
(bri_Pflege_090608)

Zeitaufwand für die Pflegestufe 3

Der Zeitaufwand, bei der Pflegestufe 3, den die pflegende Person für die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung benötigt, muss im Tagesdurchschnitt mindestens 5 Stunden betragen. Hiervon müssen mindestens 4 Stunden für die Grundpflege aufgewendet werden.

Erläuterung Pflegestufe 3
Exakte Bezeichnung Schwerstpflegebedürftig
Tägliche Pflegezeit 300 Minuten
Davon Grundpflege 240 Minuten
Davon Nachtpflege Es muss auch in der Nacht konkreter Hilfedarf bestehen
Zusätzlich nötig Hilfebedarf an drei verschiedenen Zeiten

Bei allen Angaben in der oben stehenden Tabelle handelt es sich um Mindestwerte!

Leistungen bei Pflegestufe 3

Geldleistungen (Pflegegeld) mit Pflegestufe 3

Wird die Pflege, zum Beispiel von Angehörigen (Laienpflege), durchgeführt erhalten Pflegebedürftige bei vorhandener Pflegestufe 3 monatlich 728 EUR.

Sachleistungen mit Pflegestufe 3

Wird die Pflege von einer ambulanten Pflegeeinrichtung (Pflegedienst) durchgeführt, stehen dem Pflegedienst bei vorhandener Pflegestufe 3 bis zu 1.612 EUR monatlich zur Verfügung. Werden in einem Monat mehr Leistungen in Anspruch genommen, muss die Differenz privat bezahlt werden. Der Pflegedienst erstellt in dem Fall jeden Monat eine Rechnung.

Werden in einem Monat weniger Leistungen in Anspruch genommen, verfällt der restliche Betrag. Die Restsumme kann nicht als Pflegegeld ausgezahlt werden! Für diese Fälle empfehlen unsere Experten die Leistungsart Kombinationsleistungen.

Bei vorliegender Pflegestufe 3 und gleichzeitiger Demenz gibt es keine erhöhten Leistungen der Pflegekassen.

Pflegestufe 3 wurde abgelehnt

Verzichten Sie nicht auf wichtige und notwendige Leistungen der Pflegestufe 3!

Wenn die Pflegestufe 3 abgelehnt wurde, sollten Sie nicht vorschnell aufgeben und sich professionelle Unterstützung bei unabhängigen Experten holen. Die unabhängigen Pflegesachverständigen (w/m) des bundesweiten Pflegenetzwerkes kennen sich mit den Richtlinien zur Begutachtung von Pflegebedürftigkeit (BRi) aus und erreichen mit einem entsprechenden Gegengutachten in über 90 Prozent aller Fälle auch die Einstufung in eine gerechtfertigte Pflegestufe 3.

Zusätzliche Betreuungsleistungen mit Pflegestufe 3

Während es bei den eigentlichen Leistungen innerhalb der Pflegestufe I keine Unterscheidung gibt, welche Schwere der eingeschränkten Alltagskompetenz festgestellt wurde, ist dies bei der Höhe der zusätzlichen Betreuungsleistungen schon von Bedeutung. Es gibt entweder Anspruch auf zusätzliche Betreuungsleistungen bis zu 104,00 EUR oder bis zu 208,00 EUR pro Monat.

Ganz korrekt müsste es eigentlich bis zu 1.248,00 EUR oder bis zu 2.496,00 EUR pro Jahr heißen.

Diese zweckgebundene Leistungen der Pflegeversicherung erhalten Personen mit einer eingeschränkten Alltagskompetenz in erheblichem Umfang (1.248,00 EUR pro Jahr) und Personen mit einer eingeschränkten Alltagskompetenz in erhöhtem Umfang (2.496,00 EUR pro Jahr).

Der Vorteil dieser Leistungen ist, dass Sie diese sozusagen Ansparen können. Nicht verbrauchte Betreuungsleistungen verfallen erst im zweiten Kalenderhalbjahr des darauf folgenden Jahres.

Keine Betreuungsleistungen verschenken

Wir möchten sehr gern die zusätzlichen Betreuungsleistungen in Anspruch nehmen und suchen dazu einen liebevollen und verlässlichen Seniorenbetreuer und Alltagsbegleiter (w/m) in unser Nähe.!

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