Sachleistungen der Pflegekassen
Die Leistungsart “Sachleistungen” ist immer dann auszuwählen, wenn die Pflege im häuslichen Umfeld in erster Linie durch einen ambulanten Pflegedienst durchgeführt werden soll. Sachleistungen werden immer direkt vom Pflegedienst (Leistungserbringer) mit der Pflegekasse abgerechnet und können nicht als Pflegegeld ausgezahlt werden.
Es ist auch nicht möglich die Sachleistungen der Pflegekassen für die Inanspruchnahme einer 24-Stunden-Pflegekraft aus z. B. Osteuropa einzusetzen.
Damit die Sachleistungen mit der Pflegekasse abgerechnet werden können, muss der Leistungserbringer (meistens ein Pflegedienst) nämlich ein sogenanntes Institutionskennzeichen (IK-Nummer) haben, also eine Kassenzulassung haben.
Ohne die Unterstützung eines pflegenden Angehörigen geht es im Normalfall trotzdem nicht, aber die Sachleistungen werden in diesen Fällen in jedem Fall vollständig oder fast vollständig ausgeschöpft.
Bei einem längeren Aufenthalt im Ausland, als bis zu maximal sechs Wochen pro Kalenderjahr, werden keine Sachleistungen von der Pflegekassen übernommen.
Wenn Sie der Pflegekasse im Pflegeantrag mitteilen, dass Sie als Leistungsart Sachleistungen in Anspruch nehmen wollen, ist dies keine Entscheidung, die Sie nicht später ändern können. Dies ist nämlich jederzeit möglich.
Sachleistungen der Pflegekassen 2015
Sachleistungen 2015 als Tabelle
Stufe der Pflegebedürftigkeit | Sachleistungen 2015 |
---|---|
Pflegestufe 0 (mit Demenz) | 231 Euro |
Pflegestufe I (ohne Demenz) | 468 Euro |
Pflegestufe I (mit Demenz) | 689 Euro |
Pflegestufe II (ohne Demenz) | 1.144 Euro |
Pflegestufe II (mit Demenz) | 1.298 Euro |
Pflegestufe III (ohne Demenz) | 1.612 Euro |
Pflegestufe III (mit Demenz) | 1.612 Euro |
Härtefall (ohne Demenz) | 1.995 Euro |
Härtefall (mit Demenz) | 1.995 Euro |
Sachleistungen 2015 als Diagramm
