Gegenüberstellung der Leistungen 2014 und 2015

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Die neuen Leistungen ab 2015

Seit dem 01. Januar 2015 haben sich die Leistungen der Pflegekassen geändert. Sie finden bei uns eine ausführliche Gegenüberstellung
der Pflegeleistungen in den jeweiligen Pflegestufen.
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Pflegestufen

Je nach ermitteltem Hilfebedarf werden Pflegebedürftige in eine der drei Pflegestufen (I, II oder III) eingestuft. Die drei Pflegestufen unterscheiden sich in den Voraussetzungen sowie in der Höhe der Leistungen der Pflegeversicherung.

Zu den drei genannten Pflegestufen ist mit Wirkung vom 1. Januar 2013 noch die Pflegestufe 0 gekommen. Diese Pflegestufe 0 gilt ausschließlich für Personen mit einer erheblich eingeschränkten Alltagskompetenz (PEA).

Informieren Sie sich über die Voraussetzungen, Leistungen sowie Zeitaufwände in den einzelnen Pflegestufen. Die hier genannten Informationen ersetzen selbstverständlich keine persönliche Beratung, helfen Ihnen aber sicher zunächst einen grossen Schritt weiter. Wenn Sie sich persönlich zum Thema Pflegestufen informieren möchten, stehen Ihnen unsere Berater gern telefonisch und per Email zur Verfügung.

Wie wichtig die korrekte Zuordnung in eine der genannten Pflegestufen für die pflegebedürftigen Personen und den pflegenden Angehörigen ist, veranschaulicht unter anderem die nachfolgende Grafik.

Überblick der Pflegestufen mit Leistungen 2015

Gerechtfertigte Pflegestufen

In der täglichen Praxis unabhängiger Pflegesachverständiger im bundesweiten Pflegenetzwerk, erweisen sich rund 75% aller Bescheide als falsch. Das heißt konkret, dass in diesen 75% keine gerechtfertigte Pflegestufe zugeordnet wurde und somit keine ausreichende Leistung der Pflegekasse zur Verfügung steht.

Das ist für die Betroffenen sehr schlimm, da nur mit den Leistungen gerechter Pflegestufen, eine Pflege im häuslichen Umfeld überhaupt möglich ist.

Grundlagen und Voraussetzungen der Pflegestufen

Pflegestufe 0 Pflegestufe 1 Pflegestufe 2 Pflegestufe 3
Tägliche Pflegezeit unter 45 Minuten 90 Minuten 180 Minuten 300 Minuten
Davon Grundpflege mehr als 1 mehr als 45 Minuten 120 Minuten 240 Minuten
Nachtpflege keine Vorgaben keine Vorgaben keine Vorgaben Ja
Zusätzlich notwendig eingeschränkte Alltagskompetenz 2 Verrichtungen der Grundpflege 3 unterschiedliche Zeiten Rund um die Uhr

Bei allen Angaben in der Tabelle handelt es sich um Mindeswerte.

Informationen zu den Pflegestufen

Der Weg zur Pflegestufe

Damit es aber überhaupt zu einer der Pflegestufen kommen kann, müssen Sie zunächst einen Pflegeantrag bei der Pflegekasse stellen. Dazu haben unsere Pflegexperten einen ausführlichen Beitrag veröffentlicht, den Sie hier finden.

Grundsätzlich ist der Weg zur gerechten Pflegestufe aber gar nicht so kompliziert. Sie rufen einfach bei der zuständigen Pflegekasse an und beantragen Leistungen der Pflegekasse, beantragen also umgangssprachlich eine Pflegestufe.

Bei gesetzlich Pflegeversicherten kommt der MDK zur Begutachtung und bei privat Versicherten kommt MEDICPROOF zur Begutachtung ins häusliche Umfeld, bzw. in die Pflegeeinrichtung, wenn die pflegebedürftige Person sich in einer vollstationären Pflegeeinrichtung befindet.

Die generellen Abläufe einer solcher Begutachtungen erfolgt sowohl für Mitglieder der gesetzlichen Pflegeversicherung, als auch für die Mitglieder der privaten Pflegeversicherung, gleich. Nähere Information zur Begutachtung durch den MDK finden Sie hier.

Mit Widerspruch zu den Pflegestufen

Pflegestufen korrekt 25%
Pflegestufen falsch 75%

Unter der Überschrift „Gerechtfertigte Pflegestufen“ haben wir bereits die traurige Bilanz der täglichen Arbeit unabhängiger Experten angedeutet. Die Grafik visualisiert die falschen Pflegestufen und macht es noch deutlicher.

Ein Widerspruchsverfahren zur Erreichung einer der Pflegestufen lohnt sich eigentlich immer. Die Erfolgsaussichten sind mit professioneller Hilfe sehr gut und die Leistungen der einzelnen Pflegestufen wichtig für die Gewährleistung der häuslichen Pflege!

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