Der Pflegeratgeber
Der neue Pflegeratgeber wird seit 03. März 2015 ausgeliefert!
Was ist an diesem Pflegeratgeber besonders?
Der Pflegeratgeber ist erstmalig 2011, mit einer kleinen Auflage, erschienen. Zu dieser Zeit gab es wenig – oder gar nichts – vergleichbares.
Wir führten bereits einige Jahre unabhängige Pflege- und Wohnberatungen durch und unterstützen einige tausend Menschen, in Widerspruchs- und Klageverfahren, zur Erreichung einer gerechtfertigten Pflegestufe. Das alles erfolgte kostenlos und in der unserer, damals schon, spärlichen Freizeit.
Bevor der erste Pflegeratgeber gedruckt werden konnte, sind einige hundert Stunden Arbeit vergangen. Die Idee war damals, wie heute, pflegebedürftigen Personen und deren pflegenden Angehörigen, erste Informationen und Tipps an die Hand zu geben, die alle Menschen beim Lesen auch wirklich sofort verstehen. Einige Bilder und Grafiken sorgen für Abwechslung und machten bereits den ersten Pflegeratgeber fast ein wenig komisch.
Heute gibt es eine Vielzahl solcher Pflegeratgeber. – Und wen wundert es: Die meisten davon heißen sogar genau wie unser Werk, nämlich “Pflegeratgeber”. Es gibt Pflegeratgeber vom Bund, vom Land, von der Gemeinde, vom regionalen Verbraucherschutzverein, diversen Herstellern von Seniorenprodukten, usw, usw…
Wir – “Bundesweites Pflegenetzwerk” – sind vollständig unabhängig von Politik und von den Kassenverbänden! Und so informieren wir auch die Betroffenen. Dies gilt im Normalfall nicht für die meisten anderen Herausgeber solcher Pflegeratgeber. Dadurch sind diese nicht gänzlich unbrauchbar, aber mit Vorsicht zu genießen.
Woran erkenne ich das denn?
Steht dort z. B. “Führen Sie ein Pflegetagebuch“, dann sollten Sie bereits argwöhnisch werden. Auch ein Tipp wie “Widerspruch macht keinen Sinn, stellen Sie lieber einen neuen Antrag” sollte Sie misstrauisch machen.
Der Pflegeratgeber ist also deshalb etwas besonderes, weil er Sie unabhängig informiert und auch mal Fakten nennt, die es so gar nicht, oder sehr versteckt, zu sehen gibt.
Jetzt aber viel Spaß bei Ihrem ersten Eindruck des neuen Pflegeratgebers!
Hätten Sie es gewusst?
Der Pflegeratgeber ist kostenlos!
Aber nicht umsonst, denn...Der Pflegeratgeber ist unabhängig!
…der Herausgeber ist kein Träger und wird nicht vom Kassenverband gefördert!Den Pflegeratgeber gibt es als Buch!
Das stimmt nicht nur, denn......er ist auch als PDF erhältlich!
Und kann direkt beim “Bundesweiten Pflegenetzwerk” angefordert werden.Den Pflegeratgeber gibt es überall!
Fragen Sie in Ihrer Apotheke...Im gesamten Bundesgebiet erhältlich!
…beim Hausarzt, Pflegedienst oder bei der Selbsthilfegruppe.Die Neuauflage des Pflegeratgebers für Privatpersonen
Wo bekomme ich den Pflegeratgeber?
Wie bekomme ich den Pflegeratgeber?
Wenden Sie sich an die genannten Institutionen und lassen Sie sich kostenlos den Ratgeber für pflegende Angehörige und Pflegebedürftige (Pflegeratgeber) des bundesweiten Pflegenetzwerkes, in der aktuellen Neuauflage des Pflegeratgebers, aushändigen.
Falls die Neuauflage des Pflegeratgebers nicht vorrätig ist, nennen Sie einfach die Website pflegeratgeber.pflegestufe.com. Es können dann Pflegeratgeber in der gewünschten Menge bestellt werden. Kosten entstehen weder Ihnen, noch Ihrem Arzt oder Apotheker.
Die Neuauflage des Pflegeratgebers für Ihre Kunden und Patienten
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