Pflegestufe 3 – Härtefall

Voraussetzungen für die Pflegestufe 3 – Härtefall

Sind die Voraussetzungen der Pflegestufe III erfüllt und liegt zusätzlich ein außergewöhnlich hoher bzw. intensiver Pflegeaufwand vor, kann die Härtefallregelung in Anspruch genommen werden. In diesem Fall gibt es höhere Sachleistungen.

Für die Feststellung eines außergewöhnlich hohen Pflegeaufwands im Sinne der Härtefallregelungen ist Voraussetzung, dass:
die Hilfe bei der Grundpflege (Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität) mindestens sechs Stunden täglich, davon mindestens dreimal in der Nacht, erforderlich ist. Bei Pflegebedürftigen in vollstationären Pflegeeinrichtungen ist auch die auf Dauer bestehende medizinische Behandlungspflege zu berücksichtigen.

oder

die Grundpflege für den Pflegebedürftigen auch nachts nur von mehreren Pflegekräften gemeinsam (zeitgleich) erbracht werden kann. Wenigstens bei einer Verrichtung tagsüber und des Nachts muss dabei neben einer professionellen mindestens eine weitere Pflegeperson tätig werden, die nicht bei einem Pflegedienst beschäftigt sein muss (zum Beispiel Angehörige).. Durch diese Festlegung soll erreicht werden, dass nicht mehrere Pflegekräfte eines Pflegedienstes hier tätig werden müssen.

Zusätzlich muss ständige Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung erforderlich sein.

Jedes der beiden Merkmale erfüllt bereits für sich die Voraussetzungen eines qualitativ und quantitativ weit über das übliche Maß der Grundvoraussetzung der Pflegestufe III hinausgehenden Pflegeaufwandes.

(Quelle: BMG)

Zeitaufwand für die Pflegestufe 3 mit Härtefallregelung

Die übersichtliche Tabelle mit den Voraussetzungen für die Pflegestufe 3 mit Härtefallregelung entfällt, da die Voraussetzungen für die Pflegestufe 3+ (Härtefall) zwar geregelt sind, aber eher individuell berücksichtigt werden müssen.

Leistungen bei Pflegestufe 3 mit Härtefallregelung

Sachleistungen mit Pflegestufe 3 mit Härtefallregelung

Wird die Pflege von einer ambulanten Pflegeeinrichtung (Pflegedienst) durchgeführt, stehen dem Pflegedienst bei vorhandener Pflegestufe 3 mit Härtefallregelung bis zu 1.995 EUR monatlich zur Verfügung. Werden in einem Monat mehr Leistungen in Anspruch genommen, muss die Differenz privat bezahlt werden. Der Pflegedienst erstellt in dem Fall jeden Monat eine Rechnung.

Bei vorliegender Pflegestufe 3 (Härtefallregelung) und gleichzeitiger Demenz gibt es keine erhöhten Leistungen der Pflegekassen.

Pflegestufe 3 – Härtefall wurde abgelehnt

Verzichten Sie nicht auf wichtige und notwendige Leistungen der Pflegestufe 3 – Härtefall!

Wenn die Pflegestufe 3 – Härtefall abgelehnt wurde, sollten Sie nicht vorschnell aufgeben und sich professionelle Unterstützung bei unabhängigen Experten holen. Die unabhängigen Pflegesachverständigen (w/m) des bundesweiten Pflegenetzwerkes kennen sich mit den Richtlinien zur Begutachtung von Pflegebedürftigkeit (BRi) aus und erreichen mit einem entsprechenden Gegengutachten in über 90 Prozent aller Fälle auch die Einstufung in eine gerechtfertigte Pflegestufe 3 – Härtefall.

Teilen Sie mit Ihr Wissen mit Freunden und wählen Sie ihre Plattform!

Das könnte Sie auch interessieren

Bitte keine falsche Scham!

Die unabhängigen Pflegesachverständigen des bundesweiten Pflegenetzwerkes (BWPN) berichten immer wieder von der falschen Scham der Betroffenen während der Begutachtung durch den MDK. Dieses Schamgefühl ist zwar äußerst verständlich, zeigt aber nicht den tatsächlichen Hilfebedarf...

Das Fachlexikon der Pflege

Hausnotruf

Beim Hausnotrufgerät handelt es sich um ein Notfallsystem mit Aufschaltung auf eine Hausnotrufzentrale. Die Alarmierung der Hausnotrufzentrale...

Pflegegeld

Beim Pflegegeld handelt es sich um eine sogenannte Barleistung der Pflegekasse. Das Pflegegeld, wird auf das Konto der pflegebedürftigen Person überwiesen.

Geldleistung

Die Bezeichnung Demenzbedingte Fähigkeitsstörungen wird in der Praxis nicht unbedingt von Privatpersonen benutzt. Es handelt sich dabei eher um einen Begriff aus der Fachwelt der Pflegeexperten...

Betreuungsverfügung

Eine Betreuungsverfügung ist dann sinnvoll, wenn Sie oder ein Angehöriger seine persönlichen Angelegenheiten nicht mehr selber regeln kann und keine Person des Vertrauens aus dem Verwandtschafts- oder...

Betreuungsleistungen

Betreuungsleistungen werden unabhängig von einer Pflegestufe, den Personen gewährt, die bei der Bewältigung der alltäglichen Aufgaben überfordert sind. Daher erhalten unter anderem Menschen mit...