Die Gutachterrepublik (Sendung am 16.06.2015)

Die Dokumentation der ARD „Die Gutachterrepublik“ deckt sich mit den traurigen Erfahrungen unserer Pflegesachverständigen und erschreckt dennoch erneut, bzw. macht auch sehr nachdenklich.

In der ARD-Dokumentation werden konkrete Fälle genannt, in denen Betroffene durch die falschen Gutachten der beauftragten Sachverständigen (w/m), in sehr ernsthafte Probleme geraten sind. Letzteres ist übrigens mehr als vorsichtig formuliert.

In einem Beispiel, es geht um eine junge Frau nach einem Unfall, lässt laut Gutachten eine „eingebildete Krankheit“, Beine buchstäblich verfaulen und anschwellen. Das Bein schwillt aufgrund einer „psychischen Problematik“ (laut Gutachten) so sehr an, dass es rund 20 KG auf die Waage bringt!?

Nach einer mehrjährigen Odyssee muss ein Bein schließlich amputiert werden, um das Leben der jungen Frau retten zu können.

Auch das geschieht vermutlich nur aus psychischen Gründen?!

Insgesamt sind es bei der jungen Frau seit 2010 sieben Gutachten mit teilweise haarsträubenden Aussagen, bzw. Erkenntnissen. Alle Gutachten wurden von der Versicherung der Betroffenen in Auftrag gegeben und selbstverständlich auch bezahlt.

In mehreren anderen Fällen, wird ein Arzt aufgrund des Verdachts Gefälligkeitsgutachten angefertigt zu haben, überführt und schließlich verurteilt. Das Gericht hat eindeutig festgestellt, dass der Gutachter seine ärztlichen Berufspflichten verletzt hat!

Aber für die Geschädigten der Gefälligkeitsgutachten ändert dieses Urteil in der Dokumentation der ARD nichts.

Da es sich um absolut reale Fälle handelt, sollten Zweifel an unserem Rechtssystem erlaubt sein.

Ähnliche „Erkenntnisse“ kennen unsere Pflegeexperten aus den Gutachten einiger Gerichtsgutachter (w/m), wenn es um die Feststellung eines Fremdhilfebedarfs zur Einstufung in eine gerechtfertigte Pflegestufe geht.

Gleiches gilt auch für die Gutachten, die im Auftrag des MDK oder MEDICPROOF erstellt werden. Einige dieser Pflegegutachten sind offenkundig so falsch, dass ganz offensichtlich der Auftraggeber (die Pflegekassen) die Richtung vorgeben.

Wer zahlt ist eben doch König!

Deshalb sollten geschädigte Personen sich immer Unterstützung durch unabhängige Pflegesachverständige einholen. Auch wenn dies bedeutet, dass dadurch Kosten entstehen können. Auch diese Experten müssen bezahlt werden. Entweder durch die Betroffenen oder durch die Pflegekassen – was das dann bedeutet, zeigt die Dokumentation der ARD!