Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
Pflegebedürftige haben Anspruch auf Versorgung mit Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch, die zur Erleichterung der Pflege oder zur Linderung der Beschwerden des Pflegebedürftigen beitragen oder ihm eine selbständigere Lebensführung ermöglichen, soweit die Hilfsmittel nicht wegen Krankheit oder Behinderung von der Krankenversicherung oder anderen zuständigen Leistungsträgern zu leisten sind. Dabei dürfen die Aufwendungen für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch [...]