Fünf Pflegegrade ab 2017

Pflegerade statt Pflegestufen

Pflegerade statt Pflegestufen heißt es ab 2017, denn ab 2017 gibt es keine Pflegestufen mehr! Die bestehenden Pflegestufen werden dann durch fünf Pflegegrade ersetzt. In der nachfolgenden Tabelle zeigen Ihnen die Experten des bundesweiten Pflegenetzwerkes die vorgesehene (automatische) Übernahme der bestehenden Pflegestufen in einen der fünf Pflegegrade.

Pflegestufe (bis 31.12.2016) Pflegegrad (ab 01.01.2017)
Pflegestufe 0 (mit eingeschränkter Alltagskompetenz) Pflegegrad 2
Pflegestufe I (ohne eingeschränkter Alltagskompetenz) Pflegegrad 2
Pflegestufe I (mit eingeschränkter Alltagskompetenz) Pflegegrad 3
Pflegestufe II (ohne eingeschränkter Alltagskompetenz) Pflegegrad 3
Pflegestufe II (mit eingeschränkter Alltagskompetenz) Pflegegrad 4
Pflegestufe III (ohne eingeschränkter Alltagskompetenz) Pflegegrad 4
Pflegestufe III (mit eingeschränkter Alltagskompetenz) Pflegegrad 5
Härtefall Pflegegrad 5

Pflegegrad beantragen

Bei bestehender Pflegestufe ist kein Antrag notwendig! Die Umstellung der bestehenden Pflegestufen in einen entsprechenden Pflegegrad geschieht automatisch.

Bescheid der Pflegekasse

Zum Überleitungszeitpunkt erhalten alle Betroffenen einen schriftlichen Bescheid ihrer Pflegekasse, aus dem sich die Überleitung sowie die neuen Leistungsbeträge ergeben.

Lebenslanger Bestandsschutz

Lebenslanger Bestandsschutz nach Überleitung der bestehenden Pflegestufen in den entsprechenden Pflegegrad wird in § 140 SGB XI geregelt.

Eine Schlechterstellung durch Neubegutachtung übergeleiteter
Pflegebedürftiger wird ausgeschlossen.

Einzige Ausnahme ist, wenn keine Pflegebedürftigkeit mehr vorliegt (was grundsätzlich nicht nur logisch, sondern auch erfreulich ist).

Eine Höherstufung des Pflegegrades ist bei Verschlechterung des Zustandes selbstverständlich auch nach 2017 möglich.

Leistungen ab 2017

Ab 2017 gibt es nicht nur die neuen Pflegegrade anstelle der bisherigen Pflegestufen. Es gibt auch neue Leistungen der Pflegekassen. Grundsätzlich wird auch 2017 weiterhin zwischen ambulanten und vollstationären Leistungen unterschieden. Die Höhe der Leistungen hängt ab 2017 eben nicht mehr von einer Pflegestufe, sondern von einem Pflegegrad ab.

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