Warum Hilfe zur Hilfe?

Damit die Pflege eines pflegebedürftigen Angehörigen im häuslichen Umfeld überhaupt ermöglicht wird, bedarf es den Leistungen der Pflegeversicherung. Damit es zu Leistungen der Pflegeversicherung kommt ist es notwendig, dass ein Pflegeantrag gestellt wird.
Zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit gibt es die Richtlinien zur Begutachtung von Pflegebedürftigkeit (BRi). Darin wird auf 199 Seiten detailliert geregelt, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um Leistungen der Pflegeversicherung zu erhalten.
Die Höhe dieser Leistungen wird wiederum durch die erreichte Pflegestufe bestimmt. In vielen Fällen führt die Begutachtung einer pflegebedürftigen Person, nach einem Pflegeantrag, zur gerechtfertigten Einstufung einer Pflegestufe und somit zu den notwendigen Leistungen.
Aber in einigen Fällen (siehe Diagramm) wird eben kein positiver Bescheid erstellt und es kommt nicht zur vermeintlich gerechtfertigten Einstufung und den daraus resultierenden Leistungen.
An der Stelle kommen die unabhängigen Pflegesachverständigen (w/m) vom Bundesweiten Pflegenetzwerk (BWPN) ins Spiel. Mit einer Erfolgsquote von 90 Prozent „überzeugen“ die Gegengutachten die Pflegekassen vom Gegenteil und es kommt zu den dringend notwendigen Leistungen der Pflegeversicherung. Das nennen wir

Hilfe zur Hilfe

Pflegeanträge im Jahr 2013

Das Diagramm auf der rechten Seite zeigt die erfreuliche Anzahl der genehmigten Pflegeanträge. Allerdings ist in dieser Statistik nicht die Zahl der zu niedrig eingestuften Pflegestufen berücksichtigt.

Abgelehnte Pflegeanträge 25%
Unkorrekte Gutachten / Bescheide 74%

Quelle: Bundesgesundheitsministerium 07.2014

Leider stellen unsere Experten seit Jahren fest, dass es eine kontinuierliche Zahl von bis zu 70 Prozent anfechtbarer, weil pflegefachlich unkorrekter Gutachten / Bescheide, gibt. Daher lohnt es sich, mit einer 70-prozentigen Wahrscheinlichkeit, einen Bescheid der Pflegekasse durch eine unabhängige Institution prüfen zu lassen.

Hätten Sie es gewusst?

70%

…der Pflegegutachten und Bescheide sind nicht Richtlinienkonform und somit anfechtbar…

93%

…der abgelehnten Personen verzichten auf einen Widerspruch…

Steckt da ein System dahinter?

Die abhängigen Strukturen zwischen den Pflegeversicherungen als Auftraggeber und den Gutachterdiensten (z. B. MDK und MEDICPROOF) als Auftragnehmer, drängen einem solche Gedanken fast schon auf. Angst müssen die Pflegekassen vor einer so geringen Zahl von Widerspruchsverfahren jedenfalls nicht zu haben...leider!
Deshalb sollten Sie sich in jedem Fall zur Wehr setzen und Widerspruch einlegen.