Pflegebedürftige haben Anspruch auf Versorgung mit Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch, die zur Erleichterung der Pflege oder zur Linderung der Beschwerden des Pflegebedürftigen beitragen oder ihm eine selbständigere Lebensführung ermöglichen, soweit die Hilfsmittel nicht wegen Krankheit oder Behinderung von der Krankenversicherung oder anderen zuständigen Leistungsträgern zu leisten sind.

Dabei dürfen die Aufwendungen für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch 40,00 EUR pro Monat nicht übersteigen, bzw. über 40,00 EUR hinaus gehende Kosten für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch müssen privat bezahlt werden. Die Leistung kann auch in Form einer Kostenerstattung erbracht werden.

Auf Antrag zahlen die Pflegekassen auch jeden Monat pauschal 40,00 EUR durch Überweisung auf das Konto der pflegebededürftigen Person.

Allerdings ist gerade in der heutigen Zeit die Hygiene wichtiger als je zuvor. Daher empfehlen unsere Experten, dass sich Pflegebedürftige jeden Monat die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch einfach nach Hause schicken lassen. Sofern eine Pflegestufe vorhanden ist, entstehen dafür keine Kosten, die nicht von der Pflegekasse übernommen werden.

Folgende Pflegehilfsmittel zum Verbrauch stehen Pflegebedürftigen im Wert von bis zu 40,00 EUR monatlich zu:

Liste der Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

  • Saugende Bettschutzeinlagen – Einmalgebrauch
  • Bettschutzeinlagen – wieder verwendbar/waschbar
  • Fingerlinge
  • Einmalhandschuhe
  • Mundschutz
  • Schutzschürzen – Einmalgebrauch
  • Schutzschürzen – wieder verwendbar
  • Händedesinfektionsmittel
  • Flächendesinfektionsmittel

Einige Sanitätshäuser und Apotheken bieten Ihnen Vordrucke, über die sie die benötigten Pflegehilfsmittel bestellen können. Sie bestätigen mit ihrer Unterschrift auf diesem Vordruck den Empfang der Ware und das Sanitätshaus bzw. die Apotheke rechnet dann direkt mit der Pflegekasse ab.

Sie können die Pflegehilfsmittel auch selber holen und die Quittung bei ihrer Pflegekasse einreichen.

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch vom Bundesweiten Pflegenetzwerk

Am einfachsten und verlässlichsten erhalten Sie Ihre Pflegehilfsmittel zum Verbrauch aber, wenn Sie einfach das nachfolgende Formular ausfüllen. Die Pflegeexperten vom Bundesweiten Pflegenetzwerk kümmern sich um den Rest und Sie erhalten zukünftig Ihre Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bequem nach Hause geliefert.

Die Kosten werden von der Pflegekasse übernommen!

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch anfordern

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Wer hat Anspruch auf Kostenübernahme?

  • Pflegebedürftige Personen mit Pflegestufe 0, Pflegestufe 1, Pflegestufe 2 oder Pflegestufe 3.
  • Pflegebedürftige Personen, die von einer oder mehrerer Privatpersonen gepflegt werden.
  • Pflegebedürftige Personen, die zu Hause oder in einer Wohngemeinschaft leben.
  • Pflegebedürftige Personen, deren Pflege durch einen Pflegedienst durchgeführt wird.