Nach Antragstellung erhalten Sie, innerhalb von ca. 2 Wochen schriftlich oder mündlich vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) einen Termin(vorschlag). An diesem Termin kommt ein Pflegefachberater (w/m) oder Arzt/Ärztin des MDK der in der häuslichen Umgebung ermittelt, wie hoch der individuelle Hilfebedarf des Antragstellers ist.

Um eine einheitliche Begutachtung gewährleisten zu können, wurden die „Richtlinien zur Begutachtung von Pflegebedürftigkeit nach dem XI. Buch des Sozialgesetzbuches“ von der Regierung erarbeitet und verabschiedet. Für diese Richtlinien wurde ein Formulargutachten entwickelt. Dieses Formulargutachten ist wie eine Art Fragebogen, in dem die Fragen und Untersuchungen des Gutachters eingetragen werden.

Die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) wird bei allen Versicherten einer gesetzlichen Pflegeversicherung (Pflegekasse) durchgeführt. Bei Versicherten einer privaten Pflegeversicherung werden die Begutachtungen durch die MEDICPROOF GmbH durchgeführt.