Pflegefall – was nun?

Der Beitrag „Pflegefall – was nun?“ soll Sie über ein Thema aufklären, welches Sie erst dann betrifft, wenn es bereits passiert ist.

Keiner von uns denkt darüber ernsthaft nach und dennoch kann es jeden treffen! Ein Unfall, eine plötzliche Erkrankung oder mitunter ein vermeintlich kleiner Sturz und plötzlich sind Sie selbst, ein Angehöriger, Freund oder Nachbar ein Pflegefall, bzw. wird Pflegebedürftig.

Kennen Sie sich mit diesem Thema aus?

Wissen Sie was zu tun ist, wenn plötzlich eine Pflegebedürftigkeit eingetreten ist?

Wir nehmen einfach mal an, dass Sie zu der größeren Gruppe der Bevölkerung gehören, die sich noch nicht mit diesem Thema beschäftigt hat. Daher beschäftigen wir uns in diesem Beitrag mit der Frage „Pflegefall – was nun?“.

Dazu ist es zunächst sinnvoll, dass Sie wissen, was der Gesetzgeber per Definition überhaupt als Pflegebedürftigkeit ansieht. Das Pflegegesetz beschreibt dies wie folgt:

„Pflegebedürftig sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen.“

Um bei der nachfolgenden Stichwortliste die Erklärung zu vereinfachen, gehen wir einfach davon aus, dass Sie selbst Pflegebedürftig werden und vermutlich eine Pflegestufe benötigen.

Pflegefall – was nun? Was ist zu tun?

  • Rufen Sie am besten sofort Ihre Krankenkasse an oder setzen Sie sich auf anderem Wege mit ihr in Verbindung. Natürlich kann dies auch eine von Ihnen bevollmächtigte Person Ihres Vertrauens für Sie erledigen.
  • Die Pflegekasse Ihrer Krankenkasse wird Ihnen einen Antrag auf Leistungen aus der Pflegeversicherung (Pflegeantrag) senden, den Sie ausgefüllt an die zuständige Pflegekasse senden.
  • Berücksichtigen Sie dabei am besten auch gleich, ob Sie Ihrer Meinung nach im häuslichen Umfeld oder in einer stationären Einrichtung gepflegt werden können oder müssen.
  • Ebenso ist es sinnvoll, dass Sie auch Ihre Einschätzung darüber abgeben, ob die Pflege nur durch pflegende Angehörige (Privatpersonen) oder ergänzend, bzw. ausschließlich durch einen ambulanten Pflegedienst durchgeführt werden soll.
  • Die Pflegekasse wird dann den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) beauftragen, bei Ihnen eine Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit durchzuführen.
  • Bereiten Sie sich auf diesen Begutachtungstermin vor. Nutzen Sie dazu z.B. unseren Fragebogen und führen Sie im besten Fall 14 Tage vor dem Termin ein sogenanntes Pflegetagebuch. Darin wird täglich und unter Angabe der notwendigen Zeiten aufgeführt, bei welchen Verrichtungen Sie auf fremde Hilfe angewiesen sind.
  • Ihre Pflegeperson (meist ein pflegender Angehöriger) sollte beim Begutachtungstermin durch den MDK ebenfalls anwesend sein.
  • Sollte es zu einer Ablehnung oder ungerechtfertigten Einstufung der Pflegestufe kommen, können Sie innerhalb eines Monats zunächst einen formlosen Widerspruch an die Pflegekasse senden. Für die Widerspruchsbegründung selbst, sollten Sie sich professionelle Hilfe holen. Eine Möglichkeit dazu finden Sie hier.
  • Ist die Pflege bei Ihnen zu Hause nicht möglich, erkundigen Sie sich am besten sofort nach einer geeigneten stationären Pflegeeinrichtung in Ihrer Nähe. Unsere Wohnberater helfen Ihnen gern weiter.
  • Vergleichen Sie dazu nicht nur die unterschiedlichen Preise, sondern sehen Sie sich die Pflegeeinrichtungen am besten selbst bei einem Vororttermin an.

Für den Fall das Sie weitere Hilfe und Informationen benötigen, stehen Ihnen unsere Pflege- und Wohnberater jederzeit unter der kostenlosen Rufnummer 0800/611 611 1 am bundesweiten Pflegetelefon oder über eines unserer Kontaktformulare zur Verfügung.

Zusätzlich möchten wir Ihnen gern unseren kostenlosen Ratgeber für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige ans Herz legen. Diesen erhalten Sie bei Ihrem Hausarzt und in den meisten Apotheken, sicher auch in Ihrer Region.

Im Pflegeratgeber finden Sie, mit verständlichen Worten und unterstützt durch Abbildungen/Grafiken, Antworten auf die meisten Fragen zum Thema Pflege, Pflegestufen, Widerspruchs- und Klageverfahren, etc.