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Pflegestufe 0
Grundlagen zur Pflegestufe 0
Voraussetzungen für die Pflegestufe 0
Die einzige Voraussetzung zur „Einstufung” in die Pflegestufe 0 ist es die Anerkennung einer eingeschränkten Alltagskompetenz in erheblichem oder erhöhtem Umfang und gleichzeitig die Ermittlung eines Fremdhilfebedarfs von mindestens 1 Minute, aber unterhalb von 46 Minuten, in der sogenannten Grundpflege. Eine eingeschränkte Alltagskompetenz (PEA) wird durch ein Screening und Assessment ermittelt.
Zeitaufwand für die Pflegestufe 0
Zur Erreichung der Pflegestufe 0 muss auf die Pflege mindestens ein Zeitaufwand von einer Minute pro Tag in der Grundpflege anfallen.
Leistungen bei Pflegestufe 0
Geldleistungen
Wird die Pflege zum Beispiel von Angehörigen (Laienpflege) durchgeführt, erhält der Versicherte monatlich 123 EUR.
Sachleistungen
Wird die Pflege von einer ambulanten Pflegeeinrichtung (ambulanter Pflegedienst) durchgeführt, stehen dem Pflegedienst bis zu 231 EUR monatlich zur Verfügung.
Pflegestufe 0 wurde abgelehnt
Pflegestufe 0 durch Widerspruch
Verzichten Sie nicht auf wichtige und notwendige Leistungen der Pflegestufe 0!
Wenn die Pflegestufe 0 abgelehnt wurde, sollten Sie nicht vorschnell aufgeben und sich professionelle Unterstützung bei unabhängigen Experten holen. Die unabhängigen Pflegesachverständigen (w/m) des bundesweiten Pflegenetzwerkes kennen sich mit den Richtlinien zur Begutachtung von Pflegebedürftigkeit (BRi) aus und erreichen mit einem entsprechenden Gegengutachten in über 90 Prozent aller Fälle auch die Einstufung in eine gerechtfertigte Pflegestufe 0.
Die Erfolgsquote unserer Experten!
Zusätzliche Betreuungsleistungen
Während es bei den eigentlichen Leistungen innerhalb der Pflegestufe 0 keine Unterscheidung gibt, welche Schwere der eingeschränkten Alltagskompetenz festgestellt wurde, ist dies bei der Höhe der zusätzlichen Betreuungsleistungen schon von Bedeutung. Es gibt entweder Anspruch auf zusätzliche Betreuungsleistungen bis zu 104,00 EUR oder bis zu 208,00 EUR pro Monat, bzw. richtiger wäre bis zu 1.248,00 EUR pro Jahr oder bis zu 2.496,00 EUR pro Jahr. Diese zweckgebundene Leistungen der Pflegeversicherung erhalten Personen mit einer eingeschränkten Alltagskompetenz in erheblichem Umfang (1.248,00 EUR pro Jahr) und Personen mit einer eingeschränkten Alltagskompetenz in erhöhtem Umfang (2.496,00 EUR pro Jahr).
Keine Betreuungsleistungen verschenken
Wir möchten sehr gern die zusätzlichen Betreuungsleistungen in Anspruch nehmen und suchen dazu einen liebevollen und verlässlichen Seniorenbetreuer und Alltagsbegleiter (w/m) in unser Nähe!
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