Pflegeunterstützungsgeld
Sie haben das Recht eine kurzzeitige Auszeit, von bis zu 10 Tagen pro Kalenderjahr, zu nehmen, wenn Sie eine akut auftretende Pflegesituation eines nahen Angehörigen organisieren, bzw. sicherstellen müssen. Für diese Auszeit kann Ihnen seit 01. Januar 2015 ein Pflegeunterstützungsgeld gewährt werden. Es handelt sich dabei um eine Lohnersatzleistung der Pflegekasse Ihres Angehörigen. Das Pflegeunterstützungsgeld [...]