Die Formulierung eines Widerspruchs nach Ablehnung einer Pflegestufe ist keine Sache, die Sie auf “die leichte Schulter” nehmen sollten. Laut den Angaben im Bundesamt für Statistik führten im Jahr 2012 nur ca. 34 Prozent aller Widersprüche zu einer gerechtfertigten Pflegestufe. Mit anderen Worten waren 66 Prozent der Widerspruchsverfahren, im Zusammenhang mit einer Pflegestufe, nicht erfolgreich.

Einer der Gründe warum ein Widerspruch zur Erreichung einer Pflegestufe abgelehnt wurde, ist sicher mangelnde Fachkenntnis in diesem Bereich. Wie z. B. bei einem Verkehrsunfall, handelt es sich um die notwendige Arbeit eines Sachverständigen. In diesem Fall eines Pflegesachverständigen.

Einige Menschen erfahren zu spät von unserem Service der pflegefachlichen Unterstützung im Widerspruchsverfahren und stellen uns dann häufig die eine Frage:

Warum wurde mein Widerspruch von der Pflegekasse abgelehnt?

In fast allen Fällen wird der Widerspruch sehr persönlich und emotional formuliert und an die Pflegekasse geschickt. Mit Verlaub, aber das interessiert weder die Pflegekassen, noch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK). Das können wir denen nicht einmal übel nehmen, da diese Institutionen nach ganz klar geregelten Vorgaben handeln und entscheiden.

Wichtig bei der Begründung eines Widerspruchs, nach Ablehnung einer Pflegestufe, ist die fachliche Darstellung des tatsächlichen Hilfebedarfs einer pflegebedürftigen Person.

Aber selbst wenn es einmal gelingt, einen halbwegs guten Widerspruch zu formulieren um eine Pflegestufe zu erreichen, wird dieser Widerspruch meistens dennoch abgelehnt, weil deutlich erkennbar die Kenntnisse der Richtlinien zur Begutachtung von Pflegebedürftigkeit (BRi) fehlen.

Widerspruch nach Ablehnung einer Pflegestufe mit Erfolg!

Am bundesweiten Pflegetelefon erhalten Sie unter 0800/611 611 1 (gebührenfrei) nicht nur kostenlose Informationen und fachlich kompetente Pflegeberatungen.

Die Pflegesachverständigen im bundesweiten Pflegenetzwerk unterstützen Pflegebedürftige seit vielen Jahren (seit 1998) pflegefachlich in deren Widerspruchs- und Klageverfahren und verfügen daher über sehr viel Erfahrung.

Diese pflegefachliche Arbeit führt zu einer Erfolgsquote von über 90 Prozent!

Widerspruch – Pflegestufe – Muster

Damit Sie sich einen Eindruck darüber verschaffen können, wie ein typisches Gegegngutachten von einem unserer Experten formuliert wird, finden Sie nachfolgend eine Leseprobe aus einem erfolgreichen Widerspruchsverfahren zur Erreichung der Pflegestufe I aus dem Monat Mai 2011.

Widerspruch zur Pflegestufe mit Erfolg!

Ich benötige Hilfe!

Die abhängigen Strukturen zwischen den Pflegeversicherungen als Auftraggeber und den Gutachterdiensten (z. B. MDK und MEDICPROOF) als Auftragnehmer, machen es Privatpersonen fast unmöglich, sich allein zur Wehr zu setzen.

Auch die Pflegestützpunkte werden von den Pflegekassen finanziert und sind nicht immer und unbedingt auf Ihrer Seite.

Und trotzdem – oder gerade deshalb – sollten Sie um eine so wichtige Leistung “kämpfen”!

Ich benötige Hilfe!