Pflegekassen lehnen Höherstufungsanträge immer ab
Viele Menschen sind der Meinung, dass die Pflegekassen den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) ganz eindeutig anweisen, zunächst alle Pflegegutachten zu Höherstufungsanträgen abzulehnen.
Pauschal können wir dies nicht bestätigen, obwohl es auch den Pflegesachverständigen (w/m) im bundesweiten Pflegenetzwerk häufig so vorkommt. Anders sind einige Pflegegutachten für einen erfahrenen Fachmann (w/m) kaum zu erklären.
Auch das Verhältnis zwischen Pflegekassen und MDK (nämlich Auftraggeber und Auftragnehmer) macht eine solche Anweisung grundsätzlich möglich. Da die Pflege- und Krankenkassen, genauer der GKV, im Grunde die einzigen Auftraggeber vom MDK sind und diese auch bezahlen und finanzieren, ist eine neutrale Arbeit kaum möglich.
Bestehende Pflegestufe weg, statt Höherstufung
In der Praxis kommt dies glücklicherweise nicht häufig vor und dieser Gedanke sollte auch niemals ein Grund sein, einen notwendig gewordenen Höherstufungsantrag nicht zu stellen!
Allerdings kommt es bei der täglichen Arbeit der Pflegesachverständigen im bundesweiten Pflegenetzwerk von Zeit-zu Zeit vor, dass es nicht zu einer Höherstufung der Pflegestufe, sondern zu einer Reduzierung der bestehenden Pflegestufe kommt.
Es spielt keine Rolle auf welche Weise die Höherstufung einer Pflegestufe abgelehnt wurde. Es ist einzig und allein entscheidend, ob diese Ablehnung der Pflegestufe Richtlinien- und Gesetzeskonform begründet ist.
Dann wäre alles in Ordnung und der Fremdhilfebedarf, ist in einem solchen Fall der Pflegebedürftigkeit, gemäß der definierten Regeln einfach nicht hoch genug. Einmal völlig abgesehen davon, ob diese Regeln sich mit dem persönlichen Lebensumfeld vereinbaren lassen und ob diese Regeln zeitgemäß sind.
Fast 75 Prozent aller ablehnenden Bescheide sind falsch
Tatsache ist- und bleibt, dass die Pflegesachverständigen des bundesweiten Pflegenetzwerkes in über 70% aller Fälle, nach Prüfung und Bewertung der Pflegegutachten aus Höherstufungsbegutachtungen, feststellen müssen das die daraus resultierenden Bescheide falsch sind.
Mit anderen Worten:
In über 70% aller ablehnenden Bescheide, in denen es um eine Höherstufung geht, hätte es eine Höherstufung der Pflegestufe ergeben müssen.
Damit lohnt sich ein Widerspruchsverfahren in jedem Fall. Die Pflegesachverständigen im bundesweiten Pflegenetzwerk sind in ca. 90% aller Widerspruchsverfahren mit der ausführlichen und fachlichen Widerspruchsbegründung erfolgreich. Zögern Sie nicht zu lange und lassen Sie sich am bundesweiten Pflegetelefon beraten.
Neutrale Pflegeberatung
Füllen Sie dazu einfach das nachfolgende Formular aus und nennen Sie uns Ihren Wunschtermin. Die telefonische Pflegeberatung erfolgt schnell, kompetent und ist kostenlos. Nach einer solchen Erstberatung wissen Sie was zu tun ist, erhalten alle notwendigen Informationen und Dokumente schriftlich, um gemäß SGB X keine gesetzlichen Fristen zu versäumen.
Die Aussichten mit einem Widerspruch erfolgreich eine Pflegestufe zu erreichen liegen statistisch nur bei 34 Prozent.
Unsere unabhängigen Pflegesachverständigen sind zu über 90 Prozent erfolgreich!
Lassen Sie sich also keine Leistungen entgehen und nehmen Sie gern unsere Unterstützung in Anspruch.
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