Geldleistungen der Pflegekassen
Die Leistungsart “Geldleistungen” (auch als Pflegegeld bekannt) wird immer dann ausgewählt, wenn die Pflege im häuslichen Umfeld in erster Linie, bzw. ausschließlich von einer privaten Pflegeperson gepflegt werden soll.
Anders als bei den Sachleistungen ist es selbstverständlich möglich, die Geldleistungen der Pflegekasse für die Inanspruchnahme einer 24-Stunden-Pflegekraft aus z. B. Osteuropa einzusetzen.
Die Höhe der Geldleistungen hängt von der Höhe der Pflegestufe ab. Zusätzlich gelten unterschiedliche Sätze des Pflegegeldes, je nachdem ob eine eingeschränkte Alltagskompetenz anerkannt wurde oder nicht. Eine eingeschränkte Alltagskompetenz hat immer einen geistigen Ursprung (z. B. eine Demenz) und niemals einen körperlichen Grund.
Da die Pflege von einer ungelernten Kraft (Laienpflege) und nicht von einer examinierten Pflegekraft (z.B. ambulanter Pflegedienst) durchgeführt wird, sind Sie verpflichtet, bei:
- Pflegestufe I und II halbjährlich
- Pflegestufe III vierteljährlich
einen Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI durch einen Pflegedienst durchführen zu lassen. (Die Kosten hierfür zahlt die Pflegekasse.)
Der Beratungseinsatz dient der Verbesserung und Sicherstellung der häuslichen Pflege die durch private Pflegepersonen durchgeführt wird. Gleichzeitig soll vor Missbrauch bei der Zahlung von Geldleistungen (Pflegegeld) geschützt werden. Der Pflegedienst teilt der Pflegekasse schriftlich mit, ob die Pflege „sichergestellt“ ist.
Lassen sie so eine Beratung nicht durchführen, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder sogar ganz streichen!
Wenn Sie der Pflegekasse im Pflegeantrag mitteilen, dass Sie als Leistungsart Geldleistungen in Anspruch nehmen wollen, ist dies keine Entscheidung, die Sie nicht später ändern können. Dies ist nämlich jederzeit möglich.
Geldleistungen der Pflegekassen 2015
Geldleistungen 2015 als Tabelle
Stufe der Pflegebedürftigkeit | Geldleistungen (Pflegegeld) 2015 |
---|---|
Pflegestufe 0 (mit Demenz) | 123 Euro |
Pflegestufe I (ohne Demenz) | 244 Euro |
Pflegestufe I (mit Demenz) | 316 Euro |
Pflegestufe II (ohne Demenz) | 468 Euro |
Pflegestufe II (mit Demenz) | 545 Euro |
Pflegestufe III (ohne Demenz) | 728 Euro |
Pflegestufe III (mit Demenz) | 728 Euro |
Geldleistungen 2015 als Diagramm
