Ablehnung der Einstufung im Fachlexikon
Ablehnung der Einstufung nach Begutachtung Die Begutachtung des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) hat ergeben, das der Antragsteller einen Pflegebedarf unterhalb der gerechtfertigten Pflegestufe hat. Wenn Sie der Meinung sind, dass der Antragsteller mit dem vom Gutachter festgestellten Hilfebedarf nicht ausreichend pflegerisch zu versorgen ist, können Sie innerhalb von vier Wochen nach Eingang des Ablehnungsbescheides [...]