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Donnerstag, den 26. April 2012 um 16:57 Uhr

Entwurf für Pflegereform: Mehr Hilfe für Demenzkranke

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Demenzkranke und ihre Angehörigen sollen mehr finanzielle Hilfen und andere Zuwendungen bekommen als bisher. Dafür soll das Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung sorgen. Lesen Sie hier die Neuregelungen im Überblick:
Leistungen

Für Demenzkranke wird die Pflegestufe 0 eingeführt. Sie erhalten 120 Euro im Monat, wenn sie von Angehörigen betreut werden und 225 Euro, falls sie ambulante Pflegedienste nutzen. Auch die Leistungen für Demenzkranke der anderen Pflegestufen werden erhöht: In der Pflegestufe I bekommen Altersverwirrte statt 450 Euro künftig 665 Euro. In Stufe II sind es 1.250 Euro statt 1.100 Euro. Das Pflegegeld für Bedürftige, die sich von Angehörigen versorgen lassen, steigt in der Pflegestufe I von bisher 235 Euro auf 305 Euro und in der Pflegestufe II von 440 Euro auf 525 Euro.


Angehörige

Pflegende Angehörige bekommen mehr Ansprüche. Bei der Rehabilitation soll die Versorgung des Bedürftigen in unmittelbarer Nähe erfolgen. Außerdem wird bei Inanspruchnahme von Kurzzeit- oder Verhinderungspflege das Pflegegeld zur Hälfte weitergezahlt. Ab 14 Stunden Pflege pro Woche können Angehörige diese Zeit rentenrechtlich wirksam machen. Dieser Pflegeaufwand kann künftig auch durch die Pflege von zwei Bedürftigen erreicht werden. Selbsthilfegruppen für pflegende Angehörige werden stärker gefördert.


Pflegedienste

Pflegebedürftige und ihre Angehörigen können sich die Betreuung durch Pflegedienste flexibler einteilen. Statt der bislang vorgegebenen Leistungen können Zeitkontingente vereinbart werden, die nach Bedarf für unterschiedliche Leistungen eingesetzt werden können. Neben der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Betreuung bieten Pflegedienste künftig auch eine Betreuung an, beispielsweise die Begleitung bei Spaziergängen oder Verwandtenbesuchen.


Medizinische Versorgung

Ärzte und Zahnärzte erhalten höhere finanzielle Anreize für Hausbesuche bei Patienten. Außerdem sollen Verträge zwischen Ärzten und Pflegeheimen vermittelt werden, um die Versorgung der Bedürftigen in Heimen zu verbessern.


Wohnen

Alternative Wohnformen werden gefördert, damit Pflegebedürftige so lange wie möglich in häuslicher Umgebung leben können. Wer in einer selbstorganisierten Wohngruppe lebt, erhält pro Monat pauschal 200 Euro für eine Pflegekraft. Als Anreiz für die Gründung einer solchen Wohngruppe gibt es eine Finanzspritze von 2.500 Euro pro Bedürftigem bei maximal 10.000 Euro pro Wohngruppe.


Beschwerden

Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) wird zur Einrichtung eines Beschwerdemanagements und zur Einhaltung von Servicegrundsätzen verpflichtet.


Finanzierung

Damit die Reform bezahlt werden kann, wird der Beitrag zur sozialen Pflegeversicherung zum 1. Januar 2013 um 0,1 Prozentpunkte angehoben.

 

(Quelle: mdr, 26. April 2012)

 

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