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Neue Leistungen der Pflegekassen bei bestehender Pflegestufe ab 2012 - Pflegestufe.com

Neue Leistungen der Pflegeversicherung ab 01.01.2012

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Änderung der Leistungen aus der Pflegeversicherung (Pflegekassen) ab 01.01.2012

Pflegegeld

Ab dem 01.01.2012 gelten folgende Leistungsbeträge:

  • Pflegestufe I:         235,00 EUR (bisher 225,00 EUR)  + 10 € monatlich
  • Pflegestufe II:        440,00 EUR (bisher 430,00 EUR)  + 10 € monatlich
  • Pflegestufe III:       700,00 EUR (bisher 685,00 EUR)  + 15 € monatlich


Sachleistungen

Ab dem 01.01.2012 gelten folgende Leistungsbeträge:

  • Pflegestufe I:             450,00 EUR (bisher    440,00 EUR)   + 10 EUR monatlich
  • Pflegestufe II:         1.100,00 EUR (bisher 1.040,00 EUR)   + 60 EUR monatlich
  • Pflegestufe III:        1.550,00 EUR (bisher 1.510,00 EUR)   + 40 EUR monatlich


Vollstationäre Pflegeleistungen

  • Pflegestufe I:          1.023,00 EUR (keine Veränderung)
  •       Pflegestufe II:         1.279,00 EUR (keine Veränderung)
  •       Pflegestufe III:        1.550,00 EUR (bisher 1.510,00 EUR)     + 40 EUR monatlich
  •       Härtefall:                1.918,00 EUR (bisher 1.825,00 EUR)     + 93 EUR monatlich


Kurzzeitpflege/Verhinderungspflege

Maximal 28 Kalendertage pro Kalenderjahr.

  • ·     Pflegestufe I – III         1.550,00 EUR (bisher 1.510,00 EUR)   + 40 EUR monatlich


Tages- und Nachtpflege

  • Pflegestufe I:         450,00 EUR (bisher   440,00 EUR)         + 10 EUR monatlich
  • Pflegestufe II:     1.100,00 EUR (bisher 1.040,00 EUR)         + 60 EUR monatlich
  • Pflegestufe III:    1.550,00 EUR (bisher 1.510,00 EUR)         + 40 EUR monatlich


Wenn Sie Fragen zu den Änderungen der Leistungen der Pflegekassen ab 01. Januar 2012 haben oder ansonsten Beratungsbedarf besteht, helfen Ihnen unsere Pflegefachberater gern telefonisch unter 0800/611 611 1 (kostenlos aus dem deutschen Festnetz) oder Sie nutzen einfach unser Kontaktformular.

Wurde Ihr Antrag auf Leistungen aus der Pflegeversicherung (Pflegeantrag) abgelehnt, so können Sie Widerspruch einlegen. Unsere Pflegeberater erstellen Ihnen eine fachliche Widerspruchsbegründung mit über 90% Erfolgsquote.

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