Antrag auf Leistungen der Pflegekasse (Pflegeantrag)
Pflegeantrag
Der Antragssteller, also die pflegebedürftige Person oder ein Vertreter (Bevollmächtigter) stellt einen Pflegeantrag bei der Pflegekasse seiner Krankenkasse. Ein solcher Pflegeantrag kann auch bei fast jeder Krankenkasse online herunter geladen werden.
Wie fülle ich so einen Antrag aus?
Gehen wir diesen Antrag (in diesem Fall ein Antrag der AOK Rheinland/Hamburg) mal Punkt für Punkt durch.
Sie beantragen: „Erstantrag auf Leistungen der Pflegeversicherung“
Als erstes kommen die Fragen zur Person:
- Vorname
- Name
- Strasse
- Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- Krankenversichertennummer
Das war noch einfach. Aber jetzt:
Beantragte Leistung(en)
- Sachleistungen
- Geldleistungen
- Kombinationsleistungen
- Tages- oder Nachtpflege
- Vollstationäre Pflege
Jetzt wird es schon schwieriger und leider finden Sie auch in den, dem Antrag der Pflegekasse beigefügten Erläuterungen keine Informationen die den Unterschied zwischen Sach – Geld – oder Kombinationsleistungen oder der Tages- oder Nachtpflege und der vollstationären Pflege erklären.
Also versuchen wir, es ihnen zu erklären.
Sachleistungen
Hiermit teilen Sie der Pflegekasse mit, dass Sie die pflegebedürftige Person ausschließlich durch einen ambulanten Pflegedienst pflegen lassen möchten. In diesem Fall stehen Ihnen zurzeit für die Pflege monatlich folgende Beträge zur Verfügung:
Pflegestufe I
bis zu 440 EUR (ab 01.01.2012: bis zu 450 EUR)
Pflegestufe II
bis zu 1.040 EUR (ab 01.01.2012: bis zu 1.100 EUR)
Pflegestufe III
bis zu 1.510 EUR (ab 01.01.2012: bis zu 1.550 EUR)
Geldleistungen (Pflegegeld)
Hiermit teilen Sie der Pflegekasse mit, dass Sie die pflegebedürftige Person ausschließlich von einer privaten Pflegeperson pflegen lassen möchten. In diesem Fall stehen Ihnen zurzeit für die Pflege folgende Beträge zur Verfügung:
Pflegestufe I
bis zu 225 EUR (ab 01.01.2012: bis zu 235 EUR)
Pflegestufe II
bis zu 430 EUR (ab 01.01.2012: bis zu 440 EUR)
Pflegestufe III
bis zu 685 EUR (ab 01.01.2012: bis zu 700 EUR)
Kombinationsleistungen
Hiermit teilen Sie der Pflegekasse mit, dass Sie den Pflegebedürftigen von einer privaten Pflegeperson und einem ambulanten Pflegedienst pflegen lassen möchten. In diesem Fall stehen Ihnen zurzeit für die Pflege die Sachleistungen oder die Geldleistungen zu. Die vom Pflegedienst durchgeführten Pflegeeinsätze (Sachleistungen) werden von Ihrem Pflegegeld abgezogen.
Tages- oder Nachtpflege
Tagespflege: Für Pflegebedürftige, die aufgrund körperlicher, geistiger oder seelischer Beeinträchtigungen nicht in der Lage sind, allein in ihrer Wohnung zu leben und tagsüber Unterstützung brauchen, ansonsten aber von ihren Familien oder einem Pflegedienst zu Hause gepflegt werden.
Nachtpflege: Für Pflegebedürftigen mit einem gestörten Tag- Nachtrhythmus, die in der Nachtpflege betreut werden, so dass die Angehörigen den notwendigen Schlaf bekommen, um sich tagsüber wieder um Pflegebedürftigen kümmern können.
Vollstationäre Pflege
Vollstationäre Pflege ist immer dann unumgänglich, wenn die häusliche Pflege nicht möglich ist. (z. B. keine pflegende Person, Verwahrlosung des Pflegebedürftigen, etc.)
In diesem Fall stehen Ihnen zurzeit für die Pflege folgende Beträge zur Verfügung:
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Pflegestufe I |
bis zu |
1.023 Euro |
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Pflegestufe II |
bis zu |
1.279 Euro |
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Pflegestufe III |
bis zu |
1.510 Euro |
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Härtefall |
bis zu |
1.825 Euro |
Dann mal weiter bei nächsten Punkt des
Erstantrages auf Pflegeleistungen:
Name und Anschrift des Pflegedienstes/der Tages- oder Nachtpflegeeinrichtung
Name und Anschrift des Pflegeheimes
Tag der Heimaufnahme
Haben Sie sich für „Sachleistungen“ oder Kombinationsleistungen entschieden, sollten
Sie den Pflegedienst Ihres Vertrauens, bei „Tages- oder Nachtpflege“ die Pflegeeinrichtung bzw. bei „vollstationärer Pflege“ die Anschrift des Pflegeheimes und den Tag der Heimaufnahme (falls bekannt) eintragen.
Nun zur nächsten Frage:
(1) Angaben über eine gesetzliche Betreuung/Bevollmächtigung für Rechtsgeschäfte
zur pflegerischen Versorgung:
Ich habe einen gesetzlichen Betreuer ja nein
Ich habe einen Bevollmächtigten ja nein
(Bitte eine Kopie der Betreuungsurkunde/Vollmacht beifügen)
Name/Vorname/Anschrift des gesetzlichen Betreuers/Bevollmächtigten
Dieser Antrag wurde von o. g. Betreuer/Bevollmächtigten ausgefüllt und unterschrieben
ja nein
Ansprechpartner für Rückfragen
Name/Vorname/Anschrift/Telefonnummer des Ansprechpartners
hier müssen Sie die Daten des Betreuers eintragen, wenn der Pflegebedürftige unter Betreuung steht.
Der nächste Punkt ist:
(2) Beantragung von Pflegegeld oder Kombinationsleistungen:
Aber das habe ich doch schon oben angegeben. Warum nochmal?
Wenn Sie Pflegegeld oder Kombinationsleistungen angekreuzt haben, müssen Sie eine „Pflegeperson“ benennen. Wenn keine Pflegeperson angegeben wird, zahlt die Kasse nur Sachleistungen an den Pflegedienst.
Also: Anzahl der Pflegepersonen
Pflegeperson 1 Anschrift (Name/Vorname/Geburtsdatum/Telefon)
Anzahl wöchentlicher Pflegestunden
So, bis jetzt wieder ganz einfach. Aber was ist mit der „Anzahl der wöchentlichen Pflegestunden“?
Sollten Sie die Pflegezeiten für sich schon notiert haben, tragen Sie die Anzahl bitte ein.
Achtung! Schauen Sie vorher auf der nächsten Seite unter:
„Hilfebedarf besteht“. Da sehen sie, was zur Pflege und was zur Hauswirtschaft gehört.
Wenn die Pflegebedürftigkeit erst jetzt beginnt (z. B. nach einem Krankenhausaufenthalt) und Sie wissen noch nicht was auf Sie zukommt, lassen Sie das Feld einfach leer.
Und schon wird es wieder kompliziert:
Wurde von Pflegeperson 1 die Inanspruchnahme von Pflegezeit gegenüber dem Arbeitgeber angekündigt???
Nein
ja für bis zu 10 Tage ab
ja für bis zu 6 Monate ab
Gemeint ist das so genannte Pflegezeitgesetz
Jetzt kommen wir zu Seite 2 des Pflegeantrages.
(3) Hilfebedarf besteht bei:
Körperpflege
- Waschen
- Baden/Duschen
- Zahnpflege
- Kämmen
- Rasieren
- Blasenentleerung
- Darmentleerung
- Wechseln von Windeln
- Wechseln/Entleeren des Urin-/Stomabeutel
Ernährung
- Nahrungsaufnahme
- mundgerechte Zubereitung
Mobilität
-
- Aufstehen/Zubettgehen
- Umlagern
- Ankleiden
- Auskleiden
- Gehen/Bewegen im Haus bei o. g. Verrichtungen
- Treppensteigen
- Aufstehen vom Rollstuhl
- Verlassen/Wiederaufsuchen der Wohnung
Hauswirtschaftlicher Versorgung
- Einkaufen/Kochen
- Spülen
- Wohnung reinigen
- Wechseln/Waschen der Wäsche/Kleidung
- Beheizen der Wohnung
(4) Es besteht ein erheblicher Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung wegen:
- demenzbedingten Fähigkeitsstörungen
- geistiger Behinderung
- psychischer Erkrankung
Trifft eine der drei aufgelisteten Störungen, Behinderungen oder Erkrankungen zu, bitte ankreuzen. Sie sind nicht sicher? Dann lassen Sie die Kästchen leer.
(5) Ich habe Anspruch auf Beihilfe da ich...
(6) die Pflegebedürftigkeit ist zurückzuführen auf …
(7) ich erhalte bereits Pflegeleistungen…
(8) in den letzten 10 Jahren vor der Antragstellung war ich wie folgt versichert:
(9) der behandelnde Arzt ist:
(10) Erklärung über die Entbindung von der Schweigepflicht:
(hier sollten sie x ja ankreuzen, da der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK)
alle ärztlichen Befunde für die Beurteilung der Pflegebedürftigkeit mit einfließen lassen muss.)
(1)(1) Ebenso die Einwilligungserklärung zur Information des Arztes.
(1)(2) Bitte nur ausfüllen bei vollstationärer Pflege!!!
(1)(3) Ich bitte, das beantragte Pflegegeld zu zahlen:
(bitte die Kontoverbindung des Antragstellers angeben. Ansonsten müssen
Sie der Krankenkasse die Bankvollmacht beifügen.)
Die nachfolgenden Erklärungen (1)(4) (1)(5) bitte unterschreiben.
Nun zur letzten Seite:
Einverständniserklärung zur Offenlegung der Pflegedokumentation:
Auch das kann und sollte man unterschreiben, da es Ihnen nur recht sein kann, wenn die Pflegedokumentation von „neutraler, fachlicher“ Seite (MDK) geprüft wird.
Fertig! Antrag an die Pflegekasse schicken.
Wurde Ihr Antrag auf Leistungen aus der Pflegeversicherung (Pflegeantrag) abgelehnt, so können Sie Widerspruch einlegen. Unsere Pflegeberater erstellen Ihnen eine fachliche Widerspruchsbegründung mit über 90% Erfolgsquote.
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Nein, dass schaffen auch wir nicht. Rund 90% unserer Leistungen sind kostenlos. Der Rest wird von der Pflegekasse getragen.