Lohnt sich ein Höherstufungsantrag der Pflegestufe im häuslichen Umfeld?

Die Höherstufung einer Pflegestufe geht nicht

Wenn Sie als pflegebedürftige Person oder als pflegender Angehöriger den Eindruck haben, dass die derzeitige Einstufung der Pflegestufe nicht (mehr) gerechtfertigt ist, weil der tatsächliche Hilfebedarf höher liegt, lohnt sich ein solcher Antrag immer!

Dazu fordern Sie einfach bei der zuständigen Pflegekasse einen Antrag auf Leitungen aus der Pflegeversicherung (Pflegeantrag) an oder Sie laden sich einen solchen Antrag bei Ihrer Krankenkasse einfach im Internet herunter. Möglichkeiten dazu bieten die meisten Krankenkassen mittlerweile an. Vermutlich kennen Sie diesen Pflegeantrag bereits aus dem ersten Antrag auf Leistungen aus der Pflegeversicherung bereits. Der einzige Unterschied ist das erste Kreuz, welches Sie bei „Antrag auf Erhöhung der Pflegestufe“ machen und nicht wie bereits bei der ersten Beantragung bei „Erstantrag auf Leistungen der Pflegeversicherung“. Alle weiteren Angaben machen Sie, wie gefordert. Sie finden nähere Informationen zum richtigen Ausfüllen eines solchen Antrags bei uns im Internet sowie in unserem kostenlosen Pflegeratgeber, den Sie unter anderem bei ausgewählten Apotheken und Arztpraxen (meist Allgemeinmediziner) erhalten. Für den Fall, dass Ihr Hausarzt oder Ihre Apotheke diesen nicht für Sie vorrätig hat, bitten Sie diesen einfach Kontakt mit uns aufzunehmen und wir stellen dann kostenlos unseren Pflegeratgeber zur Verfügung.

Nach dem die Pflegekasse den eingegangenen Pflegeantrag (Höherstufungsantrag) geprüft hat, wird Sie den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) beauftragen, bei Ihnen eine Begutachtung durchzuführen. Dazu wird, bei Ihnen in der häuslichen Umgebung, ein Termin stattfinden. Dazu sollte in jedem Fall die Pflegeperson (meist ein pflegender Angehöriger) anwesend sein. Für den Fall, dass Sie einen vorgeschlagenen Termin einmal nicht einhalten können, ist eine Verschiebung einer solchen MDK-Begutachtung jederzeit möglich.

Wenige Tage nach der MDK-Begutachtung erhalten Sie von der Pflegekasse den Bescheid mit der Erhöhung der Pflegestufe oder den ablehnenden Bescheid zum „Antrag auf Erhöhung der Pflegestufe“. Für den Fall, dass Sie einen ablehnenden Bescheid erhalten, können Sie innerhalb einer Monatsfrist Widerspruch einlegen. Dies sollten Sie auf jeden Fall zunächst als formlosen Widerspruch auch unverzüglich tun. Zusätzlich fordern Sie, falls es Ihnen mit dem Bescheid nicht bereits zugestellt wurde, das MDK-Gutachten aus der vorangegangen MDK-Begutachtung an.

Dann haben Sie genug Zeit, um sich selbst zu überlegen und ggf. in der Familie zu besprechen, ob Sie den Widerspruch begründen wollen oder nicht. Sie sollten sich dazu in jedem Fall fachliche Unterstützung in Anspruch nehmen.

Wenn Sie sich dazu entschliessen eine private Widerspruchsbegründung zu formulieren liegt Ihre bereinigte, statistische Erfolgsquote (Statistik des MDK) bei unter 10%!

Unsere Erfolgsquote bei Widerspruchsbegründungen zur Einstufung in eine gerechtfertigte Pflegestufe beträgt rund 90%!

Erfolgreiche Widersprüche

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Private Widersprüche
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Widersprüche unserer Pflegesachverständigen (w/m)

Trau‘ keiner Statistik, die Du nicht selbst gefälscht hast…!

Die oben genannten Zahlen stammen nicht etwa von uns! Das ist die graue Realität und stammt aus dem Pflegebericht des MDS aus dem Jahr 2012!