Die Leistungsart Geldleistung ist besser bekannt als Pflegegeld. Diese Geldleistung erhalten derzeit rund 1,67 Millionen Pflegebedürftige, da bei denen ausschließlich eine private Pflegeperson, die Pflege im häuslichen Umfeld übernimmt.

Ein Pflegedienst ist in diesen Fällen nicht eingebunden. Da die Pflege von einer ungelernten Kraft (Laienpflege) und nicht von einer examinierten Pflegekraft (z. B. ambulanter Pflegedienst) durchgeführt wird, sind Sie verpflichtet, bei:

  • Pflegestufe 0, I und II halbjährlich
  • Pflegestufe III vierteljährlich

einen Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI durch einen Pflegedienst durchführen zu lassen. (Die Kosten hierfür zahlt die Pflegekasse.)

Der Beratungseinsatz dient der Verbesserung und Sicherstellung der häuslichen Pflege die durch private Pflegepersonen durchgeführt wird. Gleichzeitig soll ein möglicher Missbrauch bei der Zahlung der Geldleistung (Pflegegeld) verhindert werden.