Ablehnung der Einstufung nach Begutachtung

Die Begutachtung des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) hat ergeben, das der Antragsteller einen Pflegebedarf unterhalb der gerechtfertigten Pflegestufe hat.

Wenn Sie der Meinung sind, dass der Antragsteller mit dem vom Gutachter festgestellten Hilfebedarf nicht ausreichend pflegerisch zu versorgen ist, können Sie innerhalb von vier Wochen nach Eingang des Ablehnungsbescheides Widerspruch einlegen.

Unsere Experten haben im Laufe der letzten Jahre festgestellt, dass über 70 Prozent aller Pflegegutachten vom MDK so sehr an den Richtlinien zur Begutachtung von Pflegebedürftigkeit „vorbei gehen“, dass der daraus resultierende Bescheid der Pflegekasse, hätte anders ausfallen müssen

(siehe Widerspruch bei Ablehnung der Einstufung)